Friedhof in München
Kirchenfriedhof Freimann
Kirchlicher Friedhof an St. Nikolaus mit einer veröffentlichten Friedhofsordnung und saisonalen Zugangszeiten.
Öffnungszeiten
| Zeitraum | Zugang zum Friedhof |
|---|---|
| April–September bei Tageslicht | |
| Oktober–März während der Gottesdienstzeiten. | |
Adresse und Eingänge
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
U-Bahn U6 bis Freimann.
Parken am Friedhof
Eine öffentlich zugängliche Parkfläche liegt am Harnierplatz nordwestlich des Kirchhofs. Von dort weiter zum St.-Nikolaus-Platz gehen; die Beschilderung auf der Parkfläche beachten.
Friedhofsplan und Orientierung
Friedhofsverwaltung und Kontakt
Kirchenstiftung St. Albert München-Freimann.
Sprechzeiten der Verwaltung
| Wochentag | Servicezeit |
|---|---|
| Pfarrbüro St. Albert, Situlistraße 81: Dienstag | 9–12 Uhr und Donnerstag 9–11 Uhr. |
Grabarten und Grabvergabe
Vergabe von Grabrechten
Die Friedhofsordnung sieht den Friedhof für Katholiken der Pfarrei St. Albert München-Freimann vor, die hier wohnten oder sich hier aufhielten. Auswärtige Katholiken benötigen die Erlaubnis der Kirchenverwaltung; für weitere Bestattungen regelt §2 besondere Voraussetzungen.
Ruhezeit
Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre, auch für Urnen; bei Kindern bis zum vollendeten fünften Lebensjahr sind es 10 Jahre.
Bestattungstermine und Trauerfeiern
Bestattungen sind unverzüglich beim Pfarramt St. Albert München-Freimann anzumelden. Die Friedhofsträgerin organisiert beziehungsweise beauftragt die Aufbahrung sowie das Öffnen und Schließen des Grabes.
Grabpflege und Dienstleister
Die Grabpflege liegt bei den Nutzungsberechtigten. Die Beauftragung von Gärtnern oder Steinmetzen ist der Friedhofsträgerin anzuzeigen; ohne Einwände innerhalb einer Woche dürfen die Arbeiten beginnen. Kränze und Gestecke sollen kompostierbar sein.
Standortprofil
Geschichte und Besonderheiten
Der Kirchenfriedhof liegt an St. Nikolaus in Freimann und wird von der Kirchenstiftung St. Albert München-Freimann getragen. Für Bestattungen gelten kirchlich geregelte Voraussetzungen; ein allgemeiner Anspruch allein aufgrund des Wohnorts besteht nicht. Der Zugang ist saisonal festgelegt: von April bis September bei Tageslicht, von Oktober bis März während der Gottesdienstzeiten. Damit sind die veröffentlichten Besuchszeiten enger als auf den städtischen Friedhöfen.
- Besuch und Nutzung
- April bis September bei Tageslicht; Oktober bis März während der Gottesdienstzeiten